Ablauf einer Unternehmensbewertung m

Im Folgenden möchten wir Sie über den klassischen Ablauf einer Unternehmensbewertung mit uns informieren. Wie gehen wir vor? Was erwartet sie?

 

1. Erster Kontakt

Beim ersten Kontakt/ Treffen versuchen wir mit Ihnen den Zweck, den Zeitrahmen, Ihr Budget und die Bewertungsmethode abzustecken.

Häufig reicht für den Bewertungsanlass auch eine abgespeckte Version einer Bewertung aus.

Es muss nicht immer das große und vollumfängliche IDW S1 Gutachten sein.

Im Anschluss an das Gespräch senden wir Ihnen unser Auftragsbestätigungschreiben zu, welches die vereinbarten Rahmenbedingungen zusammenfasst.

 

2. Unterlagen und Planungsrechnung

Wir können immer nur so gut sein, wie die Grundlage unser Arbeit. Das sind ausreichende Informationen, der Zugang zu Jahresabschlüssen/Finanzinformationen und ein(e) Ansprechpartner/in bei Ihnen im Unternehmen.

Gern zeigen wir Ihnen, wie eine Unternehmensplanung idealerweise aussehen müsste und sind ihnen bei Bedarf auch beim Aufbau behilflich.

 

3. Die Bewertung 

Zunächst mal ist für uns ein Verständnis Ihres Unternehmens wichtig, in welche Branche sind Sie tätig, was sind die Stärken und Schwächen, wer sind Ihre Kunden und Lieferanten.

Wie ist das Unternehmen oder die Unternehmensgruppe rechtlich aufgebaut.

Vom Unternehmen im Allgemeinen geht es dann zu den Produkten und Dienstleistungen.

Gleichmaßen analysieren wir die Vergangenheitszahlen des Unternehmens uns leiten diese auf die Planungsrechnung über.

Ziel dessen ist es die künftig an die Unternehmenseigner fließenden Zahlungsströme zu prognostizieren.

Der Barwert  der künftigen Ausschüttungen bestimmt dann den Unternehmenswert.

Die Abzinsung erfolgt klassisch über das Capital Asset Pricing Model („CAPM“) oder Tax-CAPM Model.

Für vereinfachte Bewertungsanfragen kann auch ein Diskontierungsfaktor vereinbart werden.

 

4. Berichterstattung

Das Endprodukt der Bewertung ist zum einen der ermittelte Unternehmenswert aber auch die Dokumentation wie dieser Wert ermittelt wurde.

Die Informationen sind dann im Bewertungsgutachten zusammengefasst. Somit ist es für sachkundige Dritte möglich den Unternehmenswert nachzuvollziehen.